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Die Abteilung Recht & Personal berät und unterstützt die Mitgliedssparkassen (schleswig-holsteinische Sparkassen), die Träger der öffentlich-rechtlichen Mitgliedssparkassen und den Verband in allen Rechtsangelegenheiten. Neben der rechtlichen Beratung umfasst dies die Beantwortung einzelner Rechtsfragen, die rechtliche Begleitung und Betreuung von Sparkassen sowie Veränderungen in der schleswig-holsteinischen Sparkassen-Finanzgruppe.

Darüber hinaus werden das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als Sparkassenaufsichtsbehörde gutachtlich beraten und rechtliche Stellungnahmen gegenüber der BaFin abgegeben. Zudem ist neben der Personalverwaltung und der Betreuung steuerlicher Themen des Verbandes auch die Steuerberatung der Mitgliedssparkassen hier angesiedelt.