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Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses institutsbezogene Sicherungssystem ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus drei Sicherungseinrichtungen:

  • den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und
  • der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen