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Der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein hat für die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und schleswig-holsteinischen Sparkassen einen weisungsunabhängigen, externen Schlichter beauftragt. Herr Prof. Dr. iur. Wolfhart Nitsch übt diese Funktion aus. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt und verfügt über besondere Erfahrungen in bankwirtschaftlichen und -rechtlichen Fragen.

Zuständigkeit

Die Schlichtungsstelle kann angerufen werden bei allen Meinungsverschiedenheiten mit schleswig-holsteinischen Sparkassen. Dies ist unabhängig von dem Wert des Beschwerdegegenstandes und von einer Einordnung des Geschäftsvorfalles als private, gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit des Kunden. Eine Schlichtung ist ausgeschlossen, wenn der Gegenstand der Meinungsverschiedenheit bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war.

Schlichtungsordnung

Verfahren und Art der Entscheidung

Der Schlichter gibt binnen einer Frist von vier Wochen beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme, ggf. auch in mündlicher Form. Das Verfahren kann mündlich und/oder schriftlich geführt werden. Hält der Schlichter eine Kundenbeschwerde für ganz oder teilweise begründet, so unterbreitet er den Beteiligten einen Vermittlungsvorschlag zur gütlichen Einigung. Die Beteiligten sollen innerhalb von zwei Wochen erklären, ob sie den Vermittlungsvorschlag annehmen. Bei unbegründeten Kundenbeschwerden wird der Kunde unmittelbar vom Schlichter darüber informiert, dass sich die Sparkasse entsprechend Gesetz und Recht korrekt verhalten hat. Soweit eine Beschwerde unmittelbar an den Schlichter gerichtet ist, schaltet dieser unter Abgabenachricht die betroffene Sparkasse über den Verband ein, um möglichst im Vorwege eine Einigung herbeizuführen. Wenn der Kunde oder die Sparkasse die Entscheidung nicht akzeptieren, bleibt es den Parteien unbenommen, die Streitfrage im Rechtswege klären zu lassen. Der Schlichter weist den Kunden auf die Möglichkeit des ordentlichen Rechtsweges hin. Dem Kunden ist es freigestellt, sich in dem Verfahren sachkundig vertreten zu lassen. Für die Schlichtungstätigkeit entstehen den Kunden keine Kosten.