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Kontaktformular Impressum

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein (SGVSH, im Folgenden „SGVSH“), Faluner Weg 6, 24109 Kiel. Der SGVSH, Faluner Weg 6, 24109 Kiel, ist Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Ziffer 7 DSGVO soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzhinweise des SGVSH finden Sie auf: www.sgvsh.de/datenschutzerklaerung.


2. Teilnahmeberechtigte

Teilnehmen können alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Mitarbeiter von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe sowie alle an der Erstellung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Parteien sowie Angehörige des vorgenannten Personenkreises sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


3. Teilnahme 

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich online auf Instagram.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel gibt der Teilnehmer die Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen.

Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern verlost, die dem Instagram-Account des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein folgen, den Beitrag zum Gewinnspiel zum Konzert der Fantastischen Vier mit einem like versehen haben und einen Kommentar hinterlassen haben.


4. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel startet am 19. Mai 2025 (16:00 Uhr deutsche Zeit) und endet am 30. Mai 2025 (12:00 Uhr deutsche Zeit).


5. Gewinne

Der SGVSH verlost unter allen berechtigten Teilnehmern folgende Preise:

  • 4 x 4 Tickets für das Konzert der Fantastischen Vier am 15. Juni 2025 in Kiel

Das Konzert findet am 15. Juni 2025 im Rahmen des Schleswig-Holstein Musik Festivals auf dem Nordmarksportfeld in Kiel statt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinnberechtigung ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


6. Gewinnerermittlung
Aus der Gesamtheit der Teilnehmer, die bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums gemäß den Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel teilnehmen, werden per Los die Gewinner gezogen. Es wird so viele Gewinner wie zu verlosende Gewinne geben. Je Teilnehmer wird höchstens ein Gewinn zugelost. 

Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 1 Woche nach Zugang der Benachrichtigung beim SGVSH, erhält er seinen Gewinn nicht. In diesem Fall wird erneut ein Gewinner ausgelost und entsprechend benachrichtigt


7. Einwilligung in die Verwendung von Foto- und/oder Filmaufnahmen

Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass die auf dem Konzert erstellten Foto- und Videoaufnahmen durch den SGVSH und dessen Mitgliedssparkassen in Schleswig-Holstein in folgender Weise zu Marketingzwecken verwendet werden dürfen:

Einstellung auf folgenden Kanälen des Sparkassen- und Giroverbands für Schleswig-Holstein (SGVSH) und seiner Mitgliedssparkassen:

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube
  • Internet-Filialen der Sparkassen

Die Gewinner sind darüber informiert, dass das Foto- und Videomaterial im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.

Diese Einwilligung ist freiwillig und kann gegenüber SGVSH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem SGVSH möglich ist.

Den Gewinnern ist bewusst, dass eine völlige Entfernung der Fotos und/oder Videos aus dem Internet und den vorgenannten sozialen Netzwerken mit den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nach einem Widerruf der Einwilligung nicht durchführbar ist.

 

8. Haftung

Der SGVSH haftet nicht für die Verfügbarkeit des Gewinnspiels. Der SGVSH haftet ferner nicht für technische Störungen, insbesondere für Ausfälle der Internetseite.

 

9. Unvorhergesehene Ereignisse

Der SGVSH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel vorzeitig einzustellen oder zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs des SGVSH liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen oder verhindern. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der nicht durch den SGVSH zu vertretende Ausfall oder die Beeinträchtigung von Hard- oder Software, das nicht autorisierte Eingreifen Dritter sowie begründete rechtliche Beanstandungen. Der SGVSH ist berechtigt, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs den der Mitwirkung hieran verdächtigen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.

Der SGVSH haftet weiterhin nicht für die Durchführbarkeit des als Gewinn ausgelosten  Konzerts aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre liegen und von ihm nicht beeinflusst werden können.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel tritt, soweit eine solche vorhanden ist, eine entsprechende gesetzliche Regelung.


11. Anwendbares Recht

Für das Gewinnspiel gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Viel Glück wünscht das Team der Sparkassen!