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Zuschuss für Mieter:innen und Eigentümer:innen

Neues Wohngeld seit 1. Januar 2023 - So machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte - Wohngeldreform ab 1. Januar 2023

Energiekosten, Miet- und Immobilienpreise steigen, während das Einkommen gleich bleibt – oder sogar sinkt. Ob Familie oder alleinerziehend, Rentner:in oder Azubi: Längst ist es keine Seltenheit mehr, dass selbst ganz alltägliche Ausgaben und Fixkosten nicht mehr gedeckt werden können. Auch in Schleswig-Holstein. Aus diesem Grund unterstützen Bund und Länder Haushalte mit niedrigem Einkommen durch das Wohngeld. Und das seit 1. Januar 2023 mit höheren Beträgen, von denen deutlich mehr Menschen profitieren.

Im Schnitt führt die Erhöhung voraussichtlich zu einer Verdopplung des Wohngeldes von rund 180 EUR auf durchschnittlich etwa 370 EUR pro Monat. Viele Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. Dadurch sind ca. 75.000 Haushalte in Schleswig-Holstein berechtigt, Wohngeld zu beantragen.

Ihre Sparkasse ist für Sie da: Von Fragen rund um Ihre finanzielle Situation, Budgetplanung, Kreditsicherung bei Überziehung und vieles mehr – wir beraten Sie gerne persönlich vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an!

Was bringt das neue Wohngeld? Zahlen, Daten, Fakten für Schleswig-Holstein

  • Ca. 75.000 antragsberechtigte Haushalte
  • Durchschnittlich etwa 370 Euro pro Monat
  • Wohngeld kann beantragt werden von Mieterinnen und Mietern, …
    • die arbeiten und deren Einkommen nicht für die Miete ausreicht
    • die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld bekommen und einen Mietzuschuss benötigen
    • deren Rente die Miete bzw. Belastung nicht deckt
  • Auch Eigentümerinnen und Eigentümer können für die Tilgung eines Immobilienkredits Zuschüsse erhalten
  • Auszubildende und Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können anspruchsberechtigt sein.

Wie hoch fällt das Wohngeld aus? Eine erste Orientierung

Wie hoch Ihr individuelles Wohngeld voraussichtlich ausfallen könnte, ermitteln Sie über den Wohngeldrechner 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf www.bmwsb.bund.de. Die rechtsverbindliche Auskunft über Ihren genauen Anspruch gibt Ihnen Ihre Wohngeldbehörde im Rahmen der persönlichen Beratung. Anbei finden Sie zwei Rechenbeispiele, die jedoch nur als erste Orientierung dienen können.

Rechenbeispiel: Ehepaar mit zwei Kindern (Stadt Kiel, Mietenstufe V)

Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Gemeinda Bad Oldesloe, Mietenstufe IV)